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Die Zukunft, für die wir kämpfen: Sozial. Gerecht. Frieden. Für Alle.

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Menschen vor Profite: Für eine soziale, ökologische und demokratische Wirtschaft der Zukunft.


Um das Ziel des UN-Klimaschutzabkommen von Paris vom Dezember 2015 zu erfüllen, die weltweite Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen (XIII 2467), muß
  • die Sanierungsrate des Altbaubestandes von derzeit 1,1% jährlich auf 5% jährlich erhöht werden (2841),
  • spätestens im Jahr 2025 der letzte Kohlemeiler vom Netz gehen (2886),
  • der CO2-Grenzwert für Neuwagen in Europa ab dem Jahr 2025 deutlich unter 60 Gramm je Kfz gesenkt werden (3049).

Der Vertrag gibt das Ziel vor, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzten. Die 195 Länder wollen sogar versuchen, bei 1,5 Grad zu landen.

Langfristig sollen nicht mehr Treibhausgase wie CO2 ausgestoßen werden, als gleichzeitig zum Beispiel von Wäldern wieder aufgenommen werden können. Allerdings werden die nationalen Klimaziele weiterhin von den einzelnen Ländern festgelegt – bislang reichen die vorliegenden Pläne nicht aus, um den Klimawandel auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

Zahlreiche Umweltschützer werteten den Vertragstext als starkes Signal zur Abkehr von den fossilen Energien Kohle, Öl und Gas. Sie hätten sich aber früheres Handeln und mehr konkrete Verpflichtungen für die einzelnen Staaten gewünscht.

Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Begrenzung des Temperaturanstiegs

Die Staaten setzen sich das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter „weit unter“ zwei Grad Celsius zu beschränken. Zudem sollen Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.

Die Nennung des 1,5-Grad-Ziels war eine Forderung besonders bedrohter Länder wie der Inselstaaten. Beim Pariser Gipfel hatten sich zahlreiche weitere Staaten, darunter Industrienationen, ebenfalls für die Erwähnung dieser Obergrenze eingesetzt.

Langfristziel zur Minderung von Treibhausgasen

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch sogenannte Senken, das sind etwa Wälder, aber auch unterirdische Kohlenspeicher, also die umstrittene CCS-Technologie.

Nach Darstellung von Klimawissenschaftlern würden damit die Netto-Emissionen auf null gesenkt.

Mechanismus zur Steigerung nationaler Klimaziele

Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Allerdings reichen die Maßnahmen nicht aus, um den Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.

Der Vertrag sieht vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden. Bereits vor Inkrafttreten des Abkommens soll im Jahr 2018 erstmals über die Umsetzung der Maßnahmen beraten werden, wie aus einer begleitenden Entscheidung hervorgeht.

Im Jahr 2020 sollen die Staaten dann ihre nationalen Klima-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2030 vorlegen. Die Industriestaaten sollen sich konkrete, quantifzierte Ziele zur Minderung des CO2-Ausstoßes setzen, die übrigen Länder werden dazu „ermutigt“.

Berichtspflichten

Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln. Jedes Land soll Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen.

Dabei sollen die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt werden. Damit ist sichergestellt, dass etwa bei der statistischen Erfassung des Kohlendioxid-Ausstoßes arme Länder nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.

Schäden und Verluste

Viele Entwicklungsländer, etwa die Inselstaaten, sind durch den Klimawandel bedroht. Der Meeresspiegel steigt, Dürren und Unwetter werden heftiger. Ihnen wird im Pariser Abkommen Unterstützung zugesichert, etwa durch Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherungen.

In einer begleitenden Entscheidung ist aber auf Betreiben der Industrieländer festgehalten, dass ein Schadenersatz ausgeschlossen ist.

Finanzen

Die Industriestaaten sollen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Andere Staaten – damit sind vor allem aufstrebende Schwellenländer gemeint – werden „ermutigt“, ebenfalls einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten.

Bei diesem Punkt kam es in Paris zwischen EU und USA auf der einen Seite und Schwellenländern wie Indien auf der anderen Seite zu Reibereien. Denn ein Engagement von Nicht-Industrieländern ist in der Klimarahmenkonvention von 1992 nicht vorgesehen.

In einer begleitenden Entscheidung wird das Versprechen der Industrieländer festgehalten, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Diese Summe soll bis 2025 fließen. Bereits vor 2025 soll ein neues Finanzierungsziel festgelegt werden. Gegen eine Nennung konkreter Zahlen im Abkommen selbst hatten sich die USA gewehrt, weil ansonsten der Vertrag dem republikanisch dominierten Kongress hätte vorgelegt werden müssen – der ihn vermutlich verworfen hätte.

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