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Gegen fast 10% aller AfD-Abgeordneten bundesweit gibt es laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren

Gegen fast 10% aller AfD-Abgeordneten bundesweit gibt es laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren
  • Von wegen Law-and-Order-Partei:
    Gegen fast 10% aller AfD-Abgeordneten bundesweit gibt es laufende oder abgeschlossene Ermittlungsverfahren.
    Wenn die Kriminalitätsrate in der Bevölkerung so hoch wäre wie bei den AfD-Abgeordneten,
    dann hätten wir wirklich ein Problem.
  • Video.

Verurteilt wurden AfD-Abgeordnete u.a. wegen Steuerhinterziehung, Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, Schmuggel, Betrug und Volksverhetzung, zB:

  • Jan-Ulrich Weiß - AfD-Landtagsabgeordneter in Brandenburg - wurde vorgeworfen, Millionen unversteuerter Zigaretten von Osteuropa nach Großbritannien geschmuggelt und dabei eine halbe Million Euro an Steuern hinterzogen zu haben.
    Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
  • Sebastian Münzenmaier - AfD-Bundestagsabgeordneter, mittlerweile Vorsitzender des Tourismusausschusses - wurde verurteilt wegen eines Angriffs im Jahr 2012, bei dem 50 Männer Mainzer Fußball-Fans angegriffen haben. Zwei von ihnen wurden bewusstlos geschlagen.
    Das Amtsgericht Mainz verurteilte ihn wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu einem halben Jahr auf Bewährung und einer Geldbuße von 10.000 Euro.
  • Holger Arppe - AfD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern - wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.
    In einem aktuellen Verfahren werden zudem Chat-Beiträge von ihm untersucht, in denen es um kinderpornografische Phantasien und gewalttätige Aktionen gegen politische Gegner geht.
  • Der AfD-Politiker Kay Nerstheimer wurde wegen Volksverhetzung zu 7.000 Euro Strafe verurteilt.
    Er habe Homosexuelle "beschimpft, verunglimpft und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt", stellte das Amtsgericht Tiergarten fest.
  • Wiebke Muhsal - AfD-Landtagsabgeordnete in Thüringen - wurde wegen Betrugs vom Landgericht Erfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt und muss zu Unrecht erhaltene 6.000 Euro an den Thüringer Landtag zurückzahlen.
  • Lutz Hecker - AfD-Landtagsabgeordneter im Saarland - wurde wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt.
  • Martin Renner und Andreas Keith - AfD-Abgeordnete in NRW - wurden wegen eines Verstoßes gegen des Versammlungsgesetz zu 1.800 Euro bzw. 1.500 Euro verurteilt.

Hinzu kommen einige disziplinarrechtliche Verfahren, zB:

  • Thomas Seitz - AfD-Bundestagsabgeordneter und Staatsanwalt - wurde aufgrund eines Beschlusses des Richterdienstgerichts aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er u.a. gegen die Pflicht zu Neutralität und Verfassungstreue verstoßen habe. Er hatte Begriffe wie "Quotenneger" gepostet.

Zudem gibt es zahlreiche laufende Ermittlungsverfahren gegen AfD-Abgeordnete, u.a. wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung, Fahrerflucht und Volksverhetzung.
Gegen fast 10% aller AfD-Abgeordneten bundesweit gibt es laufende oder bereits mit einer Sanktion abgeschlossene Ermittlungsverfahren - da sind Weidel und der jüngste Fall in Hessen noch gar nicht mitgerechnet. (Bei Abgeordneten muss in solchen Fällen die Immunitätsaufhebung durch die Staatsanwaltschaft beantragt und vom Parlament beschlossen werden.)
Das sind Vertreter der Partei, die sich öffentlich als Law-and-Order-Partei aufspielt und bei jedem Verdacht gegen einen Migranten nach harten Konsequenzen und Abschiebung schreit.

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